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17.12.2014: Entscheidung im Normenkontrollverfahren ist da!

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Normenkontrollantrag abgelehnt und entschieden, dass die Satzung zur Erhebung einer Pferdesteuer in Bad Sooden-Allendorf formell und materiell nicht zu beanstanden ist. Das ist für uns kein schönes Ergebnis, aber es trifft uns auch nicht unvorbereitet. Wir stehen mit den Verbänden in engem Austausch und informieren Euch, sobald wir uns über die weitere Vorgehensweise abgestimmt haben!

Im Anhang findet Ihr die Presseerklärung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V.

 

FN aktuell - Pferdesteuer-Urteil: FN kämpft weiter!

 

http://www.pferd-aktuell.de/fn/newsticker/fei---fn---dokr/pferdesteuer-urteil-fn-kaempft-weiter

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