Weiterer offener Brief an BGM Hix

Sehr geehrter Herr Hix,
unter Bezug auf meine E-Mail vom 16. 03. 2016 möchte ich Ihnen mitteilen, dass mir inzwischen auch Schreiben der Stadtverwaltung Bad Sooden-Allendorf, Fachbereich 2 (Finanzen) vorliegen, in denen die Stadtverwaltung unter der Leitung von Fr. Dahlmann und damit unter Ihrer Verantwortung als Bürgermeister versucht, in die gesetzlich geschützte unternehmerische Freiheit der von der Pferdesteuer betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe bzw. Pferdebetriebe einzugreifen.
Die Stadtverwaltung versucht den Betrieben vorzuschreiben, mit welchen Tieren im Rahmen der Pferdesteuer die landwirtschaftlichen Flächen zu beweiden sind. Mit diesem Eingriff in die unternehmerische Freiheit der betroffenen ortsansässigen Betriebe überschreitet die Stadtverwaltung unter der Leitung von Fr. Dahlmann und damit Ihnen als Bürgermeister die ihr gesetzlich zugebilligten Kompetenzen!
Im Übrigen kann ich in diesem Zusammenhang auch Ihre Aussage nicht nachvollziehen, die Verwaltungskosten durch die Pferdesteuer würden sich in Höhe der Hundesteuer und somit bei nur wenigen hundert Euro bewegen. Alleine der mir bekannte Schriftwechsel des Fachbereichs 2 mit den ortsansässigen Betrieben hat einen Umfang und damit einen Wert, der mindestens deutlich im 4-stelligen Bereich liegt. Legt man ebenfalls die Kosten für den Rechtsberater und die damit verbundenen Nebenarbeiten zugrunde, auf dessen Gutachten sich die Stadtverwaltung ständig bezieht, dann belaufen sich die Verwaltungskosten inzwischen vermutlich auf einen 5-stelligen Betrag. Völlig unklar ist dabei noch die Frage, ob es diesen Rechtsberater überhaupt gibt, da den betroffenen Betrieben auch auf Anfrage bislang nie auch nur ein einziges Schreiben bzw. Gutachten dieses Rechtsberaters vorgelegt werden konnte. Vielmehr entsteht inzwischen der Eindruck, als würde es sich bei den vermeintlichen Gutachten des Rechtsberaters um Privatmeinungen der Stadtverwaltung zur Umsetzung der Pferdesteuer in den ortsansässigen Betrieben handeln.
Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Pferdesteuersatzung von Bad Sooden-Allendorf aufgrund der  nachträglichen Änderung der Mustersatzung des HSGB Fehler enthält, die weder vom Hessischen Gerichtshof in Kassel noch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bemerkt wurden. Damit stellt sich jetzt nicht nur die Frage, mit welcher "Sorgfalt" zwei der höchsten deutschen Gerichte einen lediglich 4-seitigen Rechtstext im Rahmen einer Musterklage geprüft haben, sondern es stellt sich auch die Frage, ob die Gerichte die Satzung überhaupt gelesen haben! Oder wurde hier von den Gerichten eine politische Entscheidung getroffen? Neben der Frage nach der Sorgfalt der Gerichte stellt sich aber auch die Frage nach der Sorgfalt der Stadtverwaltung Bad Sooden-Allendorf. Zumindest Sie als Bürgermeister und Jurist hätten die Fehler bemerken müssen. Da die Fehler mittlerweile durch unreflektiertes Abschreiben zudem in alle deutschen Pferdesteuersatzungen und Satzungsentwürfe Einzug gehalten haben, sind die deutschen Kommunalverwaltungen sicher ein würdiger Kandidat für den Preis "Plagiarius 2017".
Zusammenfassend muss ich feststellen, dass die Stadtverwaltung Bad Sooden-Allendorf unter der Leitung von Frau Dahlmann und Ihnen hinsichtlich der Umsetzung der Pferdesteuer mit einer Inkompetenz im Nebel stochert, die kaum noch zu überbieten und damit für die ortsansässigen Betriebe nicht länger tragbar ist. Wir können in Bad Sooden-Allendorf also inzwischen getrost und ohne Übertreibung von einem "Pferdesteuerskandal" sprechen.
Unter Bezug auf meine E-Mail vom 16. 03. 2016 fordere ich Sie daher nochmals zum sofortigen Rücktritt vom Amt des Bürgermeisters und der Entbindung von Frau Dahlmann von ihren Aufgaben als Leiterin des Fachbereiches 2 in der Stadtverwaltung auf.
  
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Kramer
(Mitglied der Vollversammlung der IHK Kassel-Marburg)