Erneut Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter der Stadt Bad Sooden-Allendorf

Innerhalb nur weniger Wochen erging erneut eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Mitarbeiter der Verwaltung in Bad Sooden-Allendorf. Auch dieses Mal geht es um die Einschätzung, ob  ein Betrieb von der Steuer befreit werden müssen oder nicht.

Aus der Mitte der ehrenamtlich in der IHK Kassel-Marburg tätigen Unternehmer, ist das nun schon die zweite Dienstaufsichtsbeschwerde, die sich gegen die Leitung des Fachbereichs Finanzen der Stadtverwaltung von Bad Sooden-Allendorf richtet.

Laut Beschwerdeführer richtet sich der Vorwurf gegen die Mitarbeiter selbst und gegen die Art und Weise, wie mit eingereichten Dokumenten eines Zuchtbetriebs umgegangen wird. So sollen die Nachweise der zur Ausstellung berechtigten Verbände nicht berücksichtigt worden sein, sodass der Betrieb als Liebhaberei und nicht gewinnorientiert einzustufen sei. Laut Beschwerdeführer besteht hier der Verdacht, dass dass die Stadt trotz gewerblicher Nutzung der Pferde im genannten Betrieb, eine Pferdesteuer erzwingen will. Recherchen zufolge ist in diesem Zusammenhang darüber hinaus Strafanzeige gegen mindestens einen Mitarbeiter der Fachbereichsleitung erstattet worden.

Eine Anfrage an die Stadt Bad Sooden-Allendorf durch das APP e. V. bezüglich der tatsächlichen Einnahmen aus einer Pferdesteuer wurde trotz mehrerer Anschreiben nicht beantwortet. Die Anfrage des Vereins bei den zuständigen Mitarbeitern des Kreises zur Dienstaufsichtsbeschwerde  wurde bislang ebenfalls nicht beantwortet.