header


Hilfe für die Helfer!

Seit 2011 kämpfen wir gegen die Pferdesteuer und waren an der Seite der FN und der VFD in über 200 Gemeinden damit auch erfolgreich.

Wir sind weite Strecken gefahren, wir haben Nächte über den Computern gesessen und recherchiert, wir haben euren Sorgen am Telefon zugehört, euch mit Pressemitteilungen, Kontaktadressen und Masterplänen versorgt. 

Wir haben mit euch demonstriert, gesungen, gedichtet, fotografiert, geschrieben, geflucht, gehofft, geweint und uns gefreut. 

All das haben wir in unserer "Freizeit" geleistet, obwohl wir viel lieber mehr Zeit mit unseren Pferden verbracht hätten und oft genug, haben wir uns dabei selbst vernachlässigt. Warum wir all das getan haben? 

Wir haben uns verantwortlich gefühlt! Ändert sich jetzt etwas? 

Nein, wir werden weiter für euch da sein und uns mit aller Kraft einbringen. Bitte bedenke, dass wir bislang alle Investitionen, die nötig waren und weiterhin nötig sind, aus eigener Tasche finanziert haben. 

Das können wir nicht mehr leisten, seit das Aktionsbündnis weit über 20.000 Mitglieder umfasst und man uns immer öfter bittet, in den Gemeinden selbst zu sprechen, wofür wir mehrere hundert Kilometer Anfahrt organisieren und auch bezahlen müssen.

  • DU kannst uns helfen. 
    Den Umfang kannst du selbst bestimmen. Als Vollmitglied bist du herzlich willkommen, als Fördermitglied kannst du deinen Jahresbeitrag selbst bestimmen. Oder du spendest uns das, was du willst.

    Danke
    Birgit Petersen, 1. Vors. des APP e.V.


Um Spendenzahlungen an unseren Verein zu erleichtern, gibt es hier die Zahlungsmöglichkeit über das bewährte und sichere PayPal-System.

 

Oder als Banküberweisung auf unser Spendenkonto
bei der Volksbank Raiffeisenbank Main-Kinzig eG
IBAN DE20 5066 1639 0001 1713 72


Das Aktionsbündnis Pro Pferd e.V. (APP) wurde vom Finanzamt Alsfeld mit Schreiben vom 4.3.2013 als gemeinnützige Tierschutzorganisation anerkannt (AZ: 01 250 50227). Der letzte Freistellungsbescheid ist datiert vom 26.11.2020.
 

Geleistete Spenden und Mitgliedsbeiträge können somit bei der Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. 

Hierzu reicht bei Beträgen bis 200,- €  der Buchungsbeleg über die Zahlung des Betrages unter Angabe des Empfängers aus. Bei höheren Beträgen ist dagegen eine formale Spendenbescheinigung erforderlich, die wir gerne auf  dem dafür vorgesehenen Formblatt ausstellen.

Pferdesteuer Karte

DU kannst uns helfen.
 


Mehr Informationen