Für Pferdebesitzer in Österreich könnte es in Zukunft eng werden, wenn sie sich von ihrem Vierbeiner trennen müssen. Zwar ist der Verkauf von Pferden für Privatleute schon länger strenger geregelt, als in Deutschland, nun hat der Nationalrat im Sinne des Tierschutzes abernoch einmal nachgebessert. Dabei war das Pferd gar nicht im Fokus der Entscheider. Vielmehr ging es darum, den Handel mit Heimtieren, ganz besonders aber mit Hunden, einzudämmen.
In Zukunft dürfen Pferde nur noch von Tierschutzorganisationen, Züchtern, ggf. Reitstallbesitzern und Personen, die Pferde zum Zwecke der Forst- und Landwirtschaft halten, gehandelt werden. Die Zuwiderhandlung kann teuer werden, denn die Geldbußen von bis zu 7500 Euro wurden gleich in das Tierschutzgesetz mit eingearbeitet.
Pferdeverkauf in Österreich
Privaten Pferdehaltern ist der Verkauf ihres Pferdes natürlich weiterhin gestattet. Sie müssen in Zukunft allerdings einen Umweg über eine Person, einen Verein oder ein Unternehmen wählen, der/die zum Verkauf legitimiert ist. Verboten ist darüber hinaus auch nur das "öffentliche Feilbieten". Dazu gehören Anzeigen in Online- oder Printmedien. Wechselt das Pferd z. B. innerhalb einer Stallgemeinschaft aufgrund von Vereinbarungen den Eigentümer, handelt es sich um eine legale Vorgehensweise. Wer sein Pferd auf dem eigenen Grund und Boden hält, erfüllt laut Pferderevue.at ebenfalls die Voraussetzungen für einen öffentlichen Verkauf, wenn die Pferde bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet sind.
Tierhandel in Deutschland in Zukunft auch erschwert?
Wie in Österreich wird aller Voraussicht nach auch in Deutschland das Tierschutzgesetz beim Handel von Tieren verschärft. Auch hier geht es vor allem darum, den Handel mit Hundewelpen einzudämmen. Erst am 13.04.17 hat die Staatsanwaltschaft Hagen gegen acht Personen Anklage erstattet. Der Vorwurf lautet auf banden- und gewerbsmäßigen Betrug. Die Hundehändler aus dem siegerländischen Kreuztal hatten zu junge und kranke Welpen aus Osteuropa importiert und Käufern mit Unterstützung einer Tierärztin aus Hessen vorgegaukelt, dass es sich um Hunde aus der eigenen Zucht handelt. Den Beteiligten werden jeweils 30 bis 75 Fälle zur Last gelegt. Bei einer Razzia als Folge einer mehrmonatigen verdeckten Ermittlung hatten die Behörden im Dezember etwa 100 Hunde aus der Anlage beschlagnahmt. Diese und andere Ermittlungserfolge, die es auch beim Handel mit exoitischen Tieren gibt, zeigen die Brisanz des tierschutzwidrigen Tierhandels.
Pferdehandel in Deutschland
Betrügereien rund um Beistell- und Gnadenbrotpferde machen Pferdefreunden besonders zu schaffen. Längst haben gewissenlose Tierhändler erkannt, dass sich mit dem Handel von Gnadenbrotpferden leicht Geld verdienen lässt. Dabei werden die Methoden immer einfallsreicher. Den Verkäufern, die oft genug aus persönlicher Not heraus ihre nicht mehr reitbaren Tiere abgeben, wird das vermeintlich gute Plätzchen gezeigt. Vorbildliche Haltungsbedingungen, ein familiäres Umfeld, Pferdegesellschaft und erkennbare Sachkenntnis überzeugen die Pferdebesitzer. Das Tier wechselt für wenig Geld oder kostenlos den Eigentümer. Ein paar Tage bleibt der Kontakt noch bestehen, dann bricht er ab. Kontrollbesuche zeigen dann, dass das Pferd verschwunden ist. Die ehemaligen Eigentümer setzen oft genug Himmel und Erde in Bewegung, um ihre Tiere zu finden, hin und wieder auch mit Erfolg. Bei diesen Erfolgen zeigt sich dann, dass die Pferde ausnahmslos als kerngesund und jünger für saftige Preise verkauft wurden.
Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, auf den Pferdehandel per Gesetz einzuwirken. Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, dass der Pferdehandel in den allermeisten Fällen in sehr geregelten Bahnen und mit Einverständnis aller Beteiligten verläuft. Die bessere Lösung ist daher, ein Beistellpferd über eine Tierschutzorganisation, wie z. B. KOMET zu vermitteln, denn eine beteiligte Tierschutzorganisation bedeutet zusätzliche Sicherheit durch ihren Bekanntheitsgrad und weitere Kontrollmechanismen.
CS