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Zum Sachverhalt:

Der neue Entwurf (Februar 2016) des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) NRW beinhaltet einige Verbesserungen für Reiter, denn u.a. soll in Zukunft das Bereiten von allen Wegen erlaubt sein, es sei denn, es ist ausdrücklich verboten. Sorgen bereitet den Reitern allerdings das geplante Verbot des Mitführens von Hunden am Pferd. Außerdem soll in Zukunft das Führen von Pferden dem Reiten gleichgestellt sein. Eine weitere Einschränkung sehen Pferdefreunde darin, dass es in Zukunft verboten sein soll, in Schutzgebieten abseits der Wege zu reiten.

 

Stellungnahme des Aktionsbündnisses Pro Pferd e.V.
Das APP e.V. hat umgehend nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfes ein Protestschreiben an die zuständigen Fachpolitiker des NRW-Landtages gesendet. In diesem Schreiben hat sich der Verein, der Kooperationspartner der FN und der VFD ist, auf die oben genannten Punkte bezogen und hat die daraus resultierenden Folgen für die Reiter

genannt und auf Alternativen hingewiesen, ganz besonders im Hinblick auf die Reitbegleithundeausbildung.

Carola Schiller (Vorsitzende des APP), erklärt dazu: “Die Freigabe der Wege ist ein großer Fortschritt, den wir sehr begrüßen. Davon werden alle profitieren, denn in Zukunft stehen den Reitern deutlich mehr Wege zur Verfügung, wodurch sich auch die Begegnungen zwischen Reitern und anderen Naturfreunden reduzieren werden. Was die Verschlechterungen betrifft, haben wir sofort nach Erhalt des Gesetzentwurfes das Gespräch mit den Reiterverbänden aufgenommen. Darüber hinaus sind wir umgehend in den Austausch mit den Verbänden gegangen, auf deren Anregungen diese Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden.

 

Hierbei war es eine große Hilfe, dass wir seit den von uns initiierten Treffen zum Thema Wolf in Warendorf und im NRW Landtag mit vielen Beteiligten in einem vertrauensvollen Austausch stehen, wofür wir sehr dankbar sind. Für den 30. Mai wurde das APP als einziger Vertreter der Pferdefreunde in die Anhörung im NRW Landtag geladen. Da unsere Haltung jedoch nicht von der der Pferdesportverbände und der VFD abweicht, werden wir an diesem Tag die Interessen aller vertreten können. Wir bedauern, dass die Verbände am 30. Mai nicht zur Anhörung im Landtag NRW eingeladen wurden. Wir freuen uns jedoch, dass sie unserer Bitte gefolgt sind und ein zeitnahes Treffen in Münster möglich gemacht haben. Bei dieser Gelegenheit werden wir unsere Gesprächsergebnisse vorstellen und die Argumentation abstimmen“.

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