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Wie die ETCD-FreiZeitReiter berichtet haben, hat die FN beschlossen, in Zukunft erfahrene Wander- und Jagdreiter auch ohne Trainerlizenz stärker in Kurse einzubeziehen. Die neue APO erhält aber noch weitere entgegenkommende und praxisorientierte Erleichterungen für Wanderreiter.

Das ändert sich:

  1. Der Wanderreitführer darf in Kooperation mit einem Trainer C den Vorbereitungskurs für Wanderreiter und Jagdreiter durchführen. Außerdem wurden die Regeln für die Prüfungskommission flexibler gestaltet. In Zukunft gibt es mehr Möglichkeiten für die Prüfungsabnahme.
  2. Es ist nicht mehr zwingend ein Richter Breitensport vorgeschrieben. Der zuständige Landesverband kann stattdessen zwei Sachkundige benennen, die über ausreichend Wanderreiterfahrung verfügen.

So sollen in Zukunft auch erfahrene Wanderreiter verstärkt an der Ausbildung von Wanderreitern beteiligt werden.

Außerdem beinhalten die Ausbildungen in Zukunft weniger Theorie, dafür mehr Praxis. (Das war uns sehr wichtig)

Unter diesen Bedingungen dürfen Wanderreiter/Jagdreiter  für den Pferdeführerschein ausbilden

Die FN muss die Ausbilder als qualifiziert anerkennen

Es gibt zwei Pferdeführerscheine

1.  Umgang, der auch das Führen von Pferden im öffentlichen Raum (Spazierengehen, wandern mit dem Pferd) beinhaltet.

Auch hier geht es um Freizeit- und Wanderreiter. Viele haben sich geäußert, dass sie mit ihrem Pferd zu Fuß unterwegs sein wollen bzw. sind.

Dazu die ETCD FreiZeitReiter in ihrer Meldung:

Bislang war aber genau das von Ausbildungen und Prüfungen nicht erfasst. Nun könnte man sich fragen, warum das nötig ist. Es funktioniert doch. Nein, das tut es nicht. Jedenfalls nicht immer. Und wenn es nicht funktioniert, kann das zu scheusslichen Unfällen führen. Das wollen wir alle nicht. Auch die daraus resultierenden Folgen nicht, wie die Diskussion, warum Pferde überhaupt im öffentlichen Raum unterwegs sein müssen, wo das doch grundsätzlich „nicht mehr zeitgemäß ist“, so zumindest häufig zu lesende Reaktionen.

Mit dem Pferdeführerschein haben die Pferdehalter und Wanderer mit Pferd die Möglichkeit, ihre Kompetenz nicht nur mit Worten nachzuweisen, sondern mit einer Prüfung. Die ist auch nicht so ganz ohne, für einen erfahrenen Pferdehalter mit einem gut ausgebildeten Pferd aber gut zu schaffen. Das bedeutet aber auch: Wer meint, er kann mit seinem nicht sicheren Pferd spazieren gehen und wer seine Schwächen nicht erkennt, der fällt bei dieser Prüfung durch! Und damit haben wir einen Risikofaktor weniger auf der Straße. Unsere gut ausgebildeten Pferdeleute hingegen werden die Prüfung mit Bravour bestehen und damit eine Vorbildfunktion einnehmen.

2. Reiten

Der Pferde FS ist eine Erweiterung des Reitpasses.

Beide Varianten werden zum 1.1.20 eingeführt. Der Reitpass verliert seine Gültigkeit nicht. Eine entsprechende Prüfung wird aber nicht mehr angeboten. Ziel

  • Mehr Kenntnisse über das Ausreiten
  • Mehr Fokus auf das Tierwohl und den Tierschutz
  • Sicherheitsrelevante Aspekte (auch um dem Begriff Führerschein gerecht zu werden)

Wir danken der FN für die konstruktiven Gespräche und allen Entscheidungsträgern für die fruchtbaren Diskussionen. Die Entscheidungen bringen uns Wanderreiter einen großen Schritt weiter.

Das gilt besonders, weil die FN zum ersten Mal die Kompetenz der Ausbildungsberechtigung auch an der Erfahrung der Reiter festmacht und nicht an absolvierten Prüfungen.

Das ist einzigartig und seit 1905 vermutlich die erste Entscheidung dieser Art. Wir sind schon etwas stolz, dass wir maßgeblich daran beteiligt waren, ganz besonders unser Vorsitzender Uwe Göbel, der sich mehrmals nach Warendorf aufgemacht hat und nicht müde wurde, den Weg für die Wanderreiter freizumachen.

 

Einige Textstellen wurden mit freundlicher Genehmigung der Urheber ETCD FreiZeitReiter übernommen.

 

(CS)

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